Ab 2. August tritt der EU-AI-Act in Kraft – KI-Inhalte müssen ab dann gekennzeichnet werden

Eu-AI-Transparenzangaben (Gemini generated image)

Hinweise im Impressum und bei Bildern einfügen

Wieder drohen Abmahnungen

Wieder einmal gibt es ein neues Gesetz der EU, das die Website-Betreiber verpflichtet, Hinweise auf KI-Inhalte auf ihren Seiten zu kennzeichnen. Jeder Betrieb, natürlich auch kleine Gewerbetreibende und Solo-Unternehmer, muss dieser Pflicht nachkommen. 

Welches Ziel verfolgt die EU mit dem AI-Act?

Drei Schwerpunkte: 

1. Vertrauen schaffen
Menschen sollen wissen, womit sie es zu tun haben – ob ein Bild echt oder KI-generiert ist, ob sie mit einem Menschen oder einem Bot kommunizieren. Die Deepfake-Problematik (gefälschte Politiker-Videos, KI-Stimmklone etc.) war der eigentliche Auslöser.

2. Risiken abstufen
Der AI Act folgt einem Ampel-ähnlichen Prinzip:

  • Verboten (Rot): KI zur sozialen Bewertung von Menschen, Manipulation durch Unterbewusstsein, biometrische Massenüberwachung
  • Hochrisiko (Gelb): KI in Medizin, Justiz, Personalentscheidungen – strenge Auflagen
  • Transparenzpflichtig (Blau): Chatbots, generierte Bilder/Texte – das betrifft deine Kunden
  • Minimal/kein Risiko (Grün): KI-Filter im Fotoprogramm, Spam-Erkennung – kein Handlungsbedarf

3. Europaweiten einheitlichen Rechtsrahmen schaffen
Kein Flickenteppich aus 27 nationalen Gesetzen, sondern eine direkt geltende EU-Verordnung – ähnlich wie die DSGVO. Kein Land muss etwas umsetzen, es gilt sofort.

Warum trifft es auch Kleinunternehmen?

Weil die EU nicht nur die KI-Hersteller (OpenAI, Google etc.) regulieren will, sondern auch die Betreiber, die KI-Systeme für ihr Business einsetzen und die Ergebnisse veröffentlichen. Das ist der Hebel, über den auch deine Kunden in der Pflicht stehen.

Beispiel einer Bildbeschriftung:

SEO für Kleinbetriebe Internet Redakteur
SEO für Handwerker (KI-generiertes Bild)

Drohen Abmahnungen und wenn ja von wem?

Ja, leider…
Da der EU-AI-Act im Sinne des § 3a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) einzustufen ist, dürfen nicht nur Mitbewerber, sondern auch Wettbewerbs- und Verbraucherverbände abmahnen. Massenabmahnungen sind nicht zu erwarten. 

Was und wie muss die Kennzeichnung erfolgen?

Bei KI-generierten, fotorealistischen Bildern muss ein Hinweis unter dem Foto  eingefügt werden. Bereits bestehende KI‑Bilder sollten nachträglich gekennzeichnet werden, sofern sie fotorealistisch sind. Falls nur Texte mit KI-Unterstützung veröffentlicht werden, die Produkte, Dienstleistungen oder Sachverhalte erklären, sowie werbliche Texte, ist keine Kennzeichnung erforderlich. Es empfiehlt sich, einen Hinweis im Impressum einzufügen. 

Beispiel eines Hinweises im Impressum

Hinweis zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz

Bei der Erstellung von Inhalten dieser Website setzen wir teilweise KI-gestützte Werkzeuge ein. Texte werden mit Unterstützung von KI-Systemen erstellt, jedoch redaktionell überprüft, überarbeitet und freigegeben. Einzelne Bildinhalte können mithilfe von Künstlicher Intelligenz generiert oder bearbeitet worden sein.

Überblick Kennzeichnungspflichten

SituationAbmahnrisikoHandlungsbedarf
Redaktionell überarbeitete Werbetextesehr geringkein Handlungsbedarf
Offensichtlich stilisierte KI-Bilder (Illustration, Schmuckbild)geringkein Handlungsbedarf
Fotorealistische KI-BildermittelKennzeichnung direkt am/unter dem Bild: „KI-generiert“
KI-Text ohne erkennbare Überarbeitungmittelentweder überarbeiten oder kennzeichnen

Meine Empfehlung

Wer KI-Sprachmodelle als Assistent nutzt, um Texte zu entwerfen, um diese dann eigenverantwortlich zu überarbeiten und zu veröffentlichen, muss sich keine Gedanken machen, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Gefährlich wird es, wenn blindlinks KI-Texte ohne Redigierung veröffentlicht werden.

Grundsätzlich ist die Kennzeichnung eine gute Sache und auch nicht mit viel Aufwand verbunden. Zumal ja erheblich Zeit mit der Produktion von Content gespart wird, wenn KI-Tools dafür eingesetzt werden.

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