Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG): Diese Unternehmen sind NICHT betroffen
Für Kleinbetriebe und reine B2B-Unternehmen hat das Gesetz keine Auswirkung Mit technischen Hilfsmitteln können Sehbehinderte Websites bedienen Eine zugängliche Website ist mehr als nur ein Symbol für Inklusion – sie ist der Schlüssel, um alle potenziellen Kunden zu erreichen. Barrierefreiheit ermöglicht es jedem Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, Ihre Website problemlos zu nutzen. Wenn Unternehmen Barrierefreiheitsstandards nicht […]
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