Ich bin ein Kreativer
Ein leidiges Thema aller „Kreativen“, deren Agentur ein Gewerbebetrieb ist, ist die Künstlersozialkasse, kurz KSK genannt. Beauftragen Sie mich einen redaktionellen Beitrag zu schreiben, einen PR-Artikel oder einen Videodreh zu erstellen, müssen Sie gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) die Künstlersozialabgabe für die von mir in Rechnung gestellten Leistungen abführen.
Der Haken daran ist: Weder Sie als Unternehmer noch ich habe was davon. Einzig und allein die Künstlersozialkasse und deren Versicherte (Freischaffende) haben einen Vorteil von der Maßnahme.
Es gibt jedoch einige Leistungen, die wir anbieten, deren Ausführung nichts Kreatives hat. Und genau hierfür fällt auch keine KSK an.
![Thomas Noll - Der Internet-Redakteur](https://der-internet-redakteur.de/wp-content/uploads/2023/03/thomas-noll-2022-internet-redakteur.jpg)
„Unkreative“ Leistungen sind:
- Controlling: Alles, was unter der Rubrik Webstatistik und Web-Analytics fällt
- Support: Alles, was eingerichtet und konfiguriert werden muss, z. B. ein Content-Management-System
- Administration: Einrichten von Accounts für Facebook, Google oder das Hosting
- Datenschutz und Impressum: Deren Inhalte basieren auf Gesetzen und Vorschriften
Hinweis: Der hier verfasste Inhalt beruht auf eigenen Recherchen. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung.